Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrzeugaufbereitung Martin Tomaszuk
Thyssenstr. 14
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Fahrzeugaufbereitung Martin Tomaszuk (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Terminvereinbarung & Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (z. B. WhatsApp) vereinbart wird. Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.
3. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Fahrzeugs fällig. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.
4. Terminabsage & Nichterscheinen (pauschalierter Schadensersatz)
Für vereinbarte Termine werden Zeit und Kapazitäten exklusiv reserviert. Es gelten folgende Regelungen:
- Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 50 € berechnet.
- Bei Nichterscheinen ohne Absage wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 100 € berechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Fahrzeugabholung & Standzeiten
Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug spätestens innerhalb von 24 Stunden abzuholen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ab dem 2. Kalendertag nach Fertigstellung gelten folgende Standgebühren:
- Außenstellplatz (z. B. bei Innenreinigung): 20 € pro Kalendertag
- Hallenstellplatz (z. B. nach Außenaufbereitung, Politur, Keramikversiegelung): 40 € pro Kalendertag
Der Auftragnehmer ist kein Parkhaus. Bei längerem Nichtabholen behält sich der Auftragnehmer vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden extern unterzustellen.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für bereits vorhandene Schäden, altersbedingte Abnutzung, Materialermüdung oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
7. Reklamationen
Offensichtliche Mängel sind bei Fahrzeugabholung unverzüglich anzuzeigen. Nach Verlassen des Betriebsgeländes sind Reklamationen ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Januar 2026

