Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrzeugaufbereitung Martin Tomaszuk
Thyssenstr. 14
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Fahrzeugaufbereitung Martin Tomaszuk (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Terminvereinbarung & Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (z. B. WhatsApp) vereinbart wird. Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.

3. Preise & Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Fahrzeugs fällig. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.

4. Terminabsage & Nichterscheinen (pauschalierter Schadensersatz)

Für vereinbarte Termine werden Zeit und Kapazitäten exklusiv reserviert. Es gelten folgende Regelungen:

  • Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 50 € berechnet.
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 100 € berechnet.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Fahrzeugabholung & Standzeiten

Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug spätestens innerhalb von 24 Stunden abzuholen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Ab dem 2. Kalendertag nach Fertigstellung gelten folgende Standgebühren:

  • Außenstellplatz (z. B. bei Innenreinigung): 20 € pro Kalendertag
  • Hallenstellplatz (z. B. nach Außenaufbereitung, Politur, Keramikversiegelung): 40 € pro Kalendertag

Der Auftragnehmer ist kein Parkhaus. Bei längerem Nichtabholen behält sich der Auftragnehmer vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden extern unterzustellen.

6. Fahrzeugübergabe & persönliche Gegenstände

Das Fahrzeug ist zur Aufbereitung vollständig leer zu übergeben.

Persönliche Gegenstände sind vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Im Fahrzeug verbleiben dürfen ausschließlich:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bordbuch
  • Verbandskasten
  • Warndreieck
  • Warnweste(n)

Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Lose Gegenstände, Abfälle oder sonstige Inhalte im Fahrzeuginnenraum können im Rahmen der Reinigung entsorgt werden, sofern sie nicht eindeutig als Wertgegenstände erkennbar sind.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten auf Wertgegenstände zu durchsuchen.

Für eingesaugte Münzen, Bargeld oder sonstige Kleinteile wird keine Haftung übernommen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für bereits vorhandene Schäden, altersbedingte Abnutzung, Materialermüdung oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

8. Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind bei Fahrzeugabholung unverzüglich anzuzeigen. Nach Verlassen des Betriebsgeländes können offensichtliche Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand: Januar 2026

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