Fahrzeugaufbereitung Martin Tomaszuk
Thyssenstr. 14
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Fahrzeugaufbereitung Martin Tomaszuk (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (z. B. WhatsApp) vereinbart wird. Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung des Fahrzeugs fällig. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.
Für vereinbarte Termine werden Zeit und Kapazitäten exklusiv reserviert. Es gelten folgende Regelungen:
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug spätestens innerhalb von 24 Stunden abzuholen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ab dem 2. Kalendertag nach Fertigstellung gelten folgende Standgebühren:
Der Auftragnehmer ist kein Parkhaus. Bei längerem Nichtabholen behält sich der Auftragnehmer vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden extern unterzustellen.
Das Fahrzeug ist zur Aufbereitung vollständig leer zu übergeben.
Persönliche Gegenstände sind vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Im Fahrzeug verbleiben dürfen ausschließlich:
Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Lose Gegenstände, Abfälle oder sonstige Inhalte im Fahrzeuginnenraum können im Rahmen der Reinigung entsorgt werden, sofern sie nicht eindeutig als Wertgegenstände erkennbar sind.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten auf Wertgegenstände zu durchsuchen.
Für eingesaugte Münzen, Bargeld oder sonstige Kleinteile wird keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für bereits vorhandene Schäden, altersbedingte Abnutzung, Materialermüdung oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Offensichtliche Mängel sind bei Fahrzeugabholung unverzüglich anzuzeigen. Nach Verlassen des Betriebsgeländes können offensichtliche Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Januar 2026

Thyssenstr. 14
Box Nummer 33 / 34
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
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